Allgemeine Nutzungsbedingungen der avariilised-autod.ee E-Versteigerung

Bei der Anmeldung als Benutzer des Versteigerungsportals www.avariilised-autod.ee bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Nutzungsbedingungen (weiterhin Nutzungsbedingungen) der e-Auktion von avariilised-autod.ee bekannt gemacht haben und sich verpflichten, die Nutzungsbedingungen wie folgt, zu erfüllen:

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Dienstleistung

  1. Die Nutzugsbedingungen gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen den angemeldeten Nutzern (weiterhin Nutzer der Dienstleistung) des Versteigerungsportals www.avariilised-autod.ee (weiterhin Versteigerungsportal) und Firma BaltBid Estonia OÜ (Registercode 14755038, Anschrift Silluse 11, 11415 Tallinn, weiterhin Anbieter der Dienstleistung).

  2. Als vom Anbieter der Dienstleistung erbrachte Dienstleistung wird durch die Ermöglichung der Nutzung des Versteigerungsportals, einem Nutzer der Dienstleistung die Möglichkeit gegeben, einen Wagen im Versteigerungsportal zu ersteigern (weiterhin Dienstleistung).

  3. Die Benutzung der Dienstleistung ist durch die Anmeldung als Nutzer des Versteigerungsportals www.avariilised-autod.ee möglich. Die Person gilt als angemeldeter Nutzer des Versteigerungsportals und der Vertrag zur Erbringung der Dienstleistung (weiterhin Vertrag) gilt als geschlossen, wenn die Person handlungsfähig ist, das Anmeldungsformular auf der Webseite der www.avariilised-autod.ee korrekt ausgefüllt und bestätigt hat, die Anmeldegebühr in Höhe von 15 Euro von seinem Namen auf das Konto des Anbieters der Dienstleistung, Bank Swedbank Liivalaia 8 Tallinn IBAN: EE852200221071913060 SWIFT/BIC: HABAEE2X, nach Zahlung der Anmeldegebühr werden die Zugangsdaten aktiviert. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet. Alle Benutzer des alten Systems, die alten Zugangsdaten vorlegen, werden gebührenfrei angemeldet. Dafür bitten wir bei der Anmeldung in das Feld "Zusätzliches" bisher gegoltene Zugangsdaten zu schreiben.

  4. Die Person verpflichtet sich bei der Anmeldung als Nutzer des Versteigerungsportals an den Anbieter der Dienstleistung die wahren Personenangaben zu übermitteln, d.h. unter seinem richtigen und vollständigen Namen anzumelden und geltende Kontaktangaben zu benutzen.

  5. Der Anbieter der Dienstleistung verpflichtet sich zur Benutzung des Versteigerungsportals die notwendigen persönlichen Zugangsdaten spätestens während 1 Arbeitstag seit der Durchführung zum Anmelden beim Versteigerungsportal notwendigen Handlungen, zu aktivieren, ausser im Falle, wo die Person bei der Anmeldung als Nutzer des Versteigerungsportals an den Anbieter der Dienstleistung falsche Personendaten mitgeteilt hat.

  6. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich die vom Versteigerungsportal und vom Anbieter erbrachten Dienstleistung entsprechend der Nutzungsbedingungen und in der Republik Estland geltenden Gesetzgebung zu benutzen.

  7. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich, dem vom Anbieter der Deinstleistung aktivierten persönlichen Zugangsdaten kofidential zu halten und unverzüglich über den Verlust des Benutzernamens und Passwort oder über das Geraten zu Dritten Personen dem Anbieter der Dienstleistung zu benachrichtigen.

  8. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich keine Roboter, Webcrawler (spider), Scraperseiten (scraper) oder andere automatischen Geräte zu verwenden. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich dem Versteigerungsportal und seinem üblichen Funktionieren auf keine Weise zu schaden, stören oder beschädigen.

  9. Das Versteigerungsportal und sein Inhalt gehören dem Anbieter der Dienstleistung. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich die Struktur, Gestaltung oder das Programm des Versteigerungsportals nicht zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten.

  10. Im Falle der Verletzung der im Punkt 7, 8 und 9 der Nutzungsbedingungen festgelegten Verpflichtung ist der Anbieter der Dienstleistung berechtigt, dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag einseitig und ohne eine weitere Frist festzulegen, zu beenden und den an den Nutzer der Dienstleistung herausgegebenen persönliche Zugangsdaten zu blokieren. Der Nutzer der Dienstleistung ist an den Anbieter der Dienstleistung für den Sachschaden, die durch die Verletzung der im Punkt 7, 8 und 9 der Nutzungsbedingungen festgelegten Verpflichtung entstanden ist, in vollem Umfang verantwortlich.

Die Verarbeitung der Personendaten

  1. Der Nutzer der Dienstleistung gibt durch die Anmeldung im Versteigerungsportal an den Anbieter der Dienstleistung sein Einverständnis, die bei der Anmeldung angegebenen Personendaten (weiterhin Personendaten) entsprechend der Nutzungsbedingungen und der in der Republik Estland geltenden Gesetzgebung zu bearbeiten.

  2. Der Nutzer der Dienstleistung ist berechtigt, sein im Punkt 11 gegebenes Einverständis zurückzunehmen, die Beendigung der Bearbeitung der Personendaten und das Löschen der gesammelten Personendaten zu verlangen. Das Zurücknehmen des Einverständnisses hat keine rückwirkende Kraft.

  3. Der Anbieter der Dienstleistung benutzt die Personendaten für die Erbringung und Entwicklung der Dienstleistung, ebenfalls für die Vermittlung der Werbung und der Angebote auf die E-Mail-Adresse oder sonstigen Kommunikationsmitteln des Nutzers der Dienstleistung.

  4. Der Anbieter der Dienstleistung verpflichtet sich die Personendaten des Nutzers der Dienstleistung nicht zu veröffentlichen oder an Dritte Personen zu übermitteln, es sei denn, dass es für die Gewährung der Qualität und Zugängigkeit der Dienstleistung oder auf eine andere Weise für die Entwicklung der Dienstleistung, ebenfalls für die Anpassung der Rechtsschutzmittel gegenüber des Nutzers der Dienstleistung notwendig ist.

Teilnahmebedingungen bei der Versteigerung

  1. Der Anbieter der Dienstleistung bestimmt den Startpreis der im Versteigerungsportal verkauften Fahrzeuge.

  2. Die im Versteigerungsportal verkauften Fahrzuege sind vorher auf dem Verkaufsplatz des Anbieters der Dienstleistung zur Besichtigung vorgestellt. Die im Versteigerungsportal verkauften Fahrzeuge sind im vom Anbieter der Dienstleistung bestimmten Zeitraum zum Versteigern, während dessen der Nutzer der Dienstleistung auch die Gebote machen kann. Der Nutzer der Dienstleistung kann für seine Gebote zwei Möglichkeiten verwenden:

    1. jeweils mit einer Bestätigung ein Gebot abzugeben, mit Schritten von 50 EUR. Im genannten Fall muss der Nutzer der Dienstleistung selbst den Verlauf der Versteigerung beobachten und nach Wunsch ein neues Gebot abgeben. Die Gebote aller Nutzer der Dienstleistungen sind im Versteigerungsportal sichtbar. Für die aktualisierung des Versteigerungsportals soll der Nutzer der Dienstleistung die Taste „aktualisieren“ drücken.

    2. ein Gebot mit einem beschränkten Limitpreis abzugeben, wodurch der Nutzer der Dienstleistung den höchsten Limitpreis seines Gebotes bestimmt. Das Gebot des Nutzers der Dienstleistung ist für einen anderen Nutzer der Dienstleistung nicht sichtbar. In diesem Fall soll der Nutzer der Dienstleistung selbst nicht dem Verlauf der Versteigerung folgen. Das Gebot des Nutzers der Dienstleistung wird als bester angekündigt, wenn während der Versteigerung die anderen Nutzer der Dienstleistung keine besseren Gebote (mit höherem Preis) abgeben.

  3. Der Vorvertrag für den Verkauf des Fahrzeugs von der Versteigerung wird mit der Zustimmung für das beste Gebot als abgeschlossen bezeichnet. Falls dem Gebot keinen besseres Gebot folgt, ist die Zustimmung für das letzte Gebot zu geben.

  4. Das Gebot des Nutzers der Dienstleistung ist nicht zu widerrufen. Das Gebot ist für den Nutzer der Dienstleistung bis zum Abgeben eines besseren Gebotes verbindlich, ausser dann, wenn der Anbieter der Dienstleistung nachdem der Nutzer der Dienstleistung ein Gebot abgegeben hat, die Beschreibung des versteigernden Fahrzeuges verändert oder die Aufzählung der Mängel am Fahrzeug ergänzt. Das Gebot ist für den Nutzer der Dienstleistung auch dann verbindlich, wenn sein Gebot das einzige bleibt (es wird kein besseres Gebot abgegeben).

  5. Der Nutzer der Dienstleistung ist beim Fehlen eines besseren Gebotes an einem Gebot nicht verbunden, wenn der Anbieter der Dienstleistung seine Zustimmung spätestens während 2 Arbeitstage nach dem Ende der Versteigerung nicht gibt.

  6. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich nach dem Abgeben eines besten Gebots den Kaufpreis des Fahrzeugs entsprechend der vorgelegten Rechnung zu zahlen und einen Kaufvertrag über den Kauf eines versteigerten Fahrzeuges abzuschliessen. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich spätestens währen 24h die genauen Daten zur Erstellung einer Rechnung zu übermitteln.

  7. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich das ersteigerte Fahrzeug vom Territorium des Anbieters der Dienstleistung während 5 Arbeitstagen nach dem Abschliessen des Kaufvertrages abzuholen, ausser, wenn zwischen den Parteien keine gesonderte Vereinbarung auf andere Bedingungen geschlossen wurde.

  8. Der Anbieter der Dienstleitung ist bei der Verletzung der im Punkt 20 festgelegten Verpflichtung berechtigt für die Kosten einer neuer Versteigerung, vom Nutzer der Dienstleistung eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Endpreises für das versteigerte Fahrzeug, zu verlangen, aber nicht weniger als 350 Euro.

  9. Der Anbieter der Dienstleistung ist bei der Verletzung der im Punkt 21 festgelegten Verpflichtung berechtigt vom Nutzer der Dienstleistung eine Bewachunggebühr in Höhe von 3 Euro pro Tag zu verlangen.

  10. Falls der bei der Versteigerung das besten Gebot gegebene Nutzer der Dienstleistung gegenüber dem versteigerndem Fahrzeug mit dem Anbieter der Dienstleistung keinen Kaufvertrag laut den im Punkt 20 festgelegten Ordnung schliesst, wird das Fahrzeug mit dem gleichem Startpreis neu versteigert.

Bestätigungen und Bürgschaften

  1. Der Anbieter der Dienstleistung verpflichtet sich vor dem Beginn der Versteigerung im Versteigerungsportal alle ihm bekannten Informationen über den Zustand und die Mängel des versteigernden Fahrzeuges zu offenbaren.

  2. Der Anbieter der Dienstleistungen offenbart dem Nutzer der Dienstleistung die Informationen über die Fahrgestellnummer und Registrierungsnummer, mit dem Ziel dem Nutzer der Dienstleistung eine Möglichkeit zu geben, die Auskünfte über den Service und die Vorgeschichte des versteigernden Fahrzeugs von Dritten Personen zu fragen.

  3. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich vor dem Abgeben eines Gebotes sich mit den Informationen, die im Versteigerungsportal vom Anbieter der Dienstleistung über das Fahrzeug, offenbart sind, bekannt zu machen und ein Gebot abzugeben, das Rücksicht auf die davon ergebenden Risiken des Nutzers der Dienstleistung nimmt.

  4. Der Anbieter der Dienstleistung ist verantwortlich für die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs auf die Bedingungen, die vom Anbieter der Dienstleistung im Versteigerungsportal offenbart sind, die bei der Übergabe an den Nutzer der Dienstleistung vorhanden sind. Der Anbieter der Dienstleistung ist nicht veranwortlich für die sonstigen, im Versteigerungsportal nich offenbarten, aber vom Nutzer der Dienstleistung vorausgesetzten Eigenschaften des versteigernden Fahrzeuges.

  5. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich nach dem im Punkt 20 der Nutzungsbedingungen genannten Abschluss des Kaufvertrages das Fahrzeug unverzüglich zu besichtigen, weil der Anbieter der Dienstleistung für die Mängel des versteigerten Fahrzeuges nicht verantwortlich ist, die als Folge der Verletzung der genannten Verpflichtung entstanden ist.

  6. Der Nutzer der Dienstleistung soll dem Anbieter der Dienstleistung über die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs auf die Bedingungen, die vom Anbieter der Dienstleistung im Versteigerungsportal offenbart sind, unverzüglich benachrichtigen, wenn er über die Nichtübereinstimmung kundig wird. Wenn der Nutzer der Dienstleistung dem Anbieter der Dienstleistung über die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs nicht rechtzeitig benachrichtigt, darf der Nutzer der Dienstleistung sich nicht auf die Nichtübereinstimmung beruhen.

  7. Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich eine Bevollmächtigung vorzulegen/unterschreiben, wonach der Anbieter der Dienstleistung mit dem gekauftem Wagen notwendige Registerhandlungen (Besitzerwechsel, aus dem Register löschen, Export/Transit usw.) durchzuführen und einen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 32 EUR (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen, gegebenenfalls wird die entsprechende Staatsgebühr hinzugefügt.

Veränderung der Bedingungen

  1. Der Anbieter der Dienstleistung ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern und zu ergänzen, indem er eine entsprechende Nachricht und die veränderten und/oder ergänzten Nutzungsbedingungen auf der Webseite www.avariilised-autod.ee veröffentlicht.

  2. Die Veränderungen und/oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen treten in 30 Tagen nach ihre Veröffentlichung auf der Webseite www.avariilised-autod.ee in Kraft, aber gelten nicht für die im Moment laufenden Versteigerungen teilnehmenden Benutzern.

  3. Der Nutzer der Dienstleistung bestätigt seine Einwilligung mit den veränderten und/oder ergänzten Nutzungsbedingungen durch die Nutzung der Dienstleistungen nach dem Inkrafttreten der Veränderungen und/oder Ergänzungen.

Endbestimmungen

  1. Der Nutzer der Dienstleistung ist berechtigt die Nutzung der Dienstleistungen zu beenden und das Benutzerkonto zu schliessen. Vor der Beendigung der Nutzung der Dienstleistungen und nach dem Einführen eines Benutzerkontos entstandene Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung der Nutzung der Dienstleistungen und nach dem Einführen eines Benutzerkontos gelten bis zu ihrer ordnungsgemässen Erfüllung.

  2. Die Ungültigkeit einer Bestimmung in den Nutzungsbedingungen ändert nicht automatisch die anderen mit dem Gesetz übereinstimmenden Nutzungsbestimmungen.

  3. Für die zwischen dem Anbieter der Dienstleistung und dem Nutzer der Dienstleistung durch die Nutzung der Dienstleistung ergebenden Rechtsverhältnisse werden die Rechtsakte der Republik Estland angewendet.

  4. Von der Nutzung des Versteigerungportal entstehenden Streitigkeiten werden im Laufe der Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst. Bei dem Scheitern der Verhandlungen unterliegt der Streit dem Harju Landgericht (Harju Maakohus).

Bitte vom Verkaufsteam!

An den Käufer

Wir bitten keine Fragen über

  • den Zustand des Wagens, mögliche versteckte Schäden oder die Kosten der Aufbaureparaturen,
  • die Entstehung der Beschädigungen (Grund, Ort, Zeitpunkt usw), die Angaben der Vorbesitzer oder sonstiges mit der Vergangenheit verbundenes,
  • den Spritverbrauch, Fahrkomfort oder technische Eigenschaften,
  • die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und späteren eventuellen Verkaufspreisen

zu stellen.

Fragen Sie nicht über das Verleihen aller möglichen Werkzeuge und Zubehör, wie z.B. Brechstange, Hammer, Spritkanister, Akku, Wagenheber, Abschleppseil, Draht, Ersatzrad usw.

Bestimmt bitten wir Sie nicht das ersteigerte Fahrzeug abholen zu kommen, bevor sie nicht von uns eine Bestätigung bekommen haben.

Ebenfalls bitten wir Sie alle anderen Prozeduren, wie z.B. dass jemand anderer mit der Vollmacht den Vertrag unterschreiben kommt, dass der Wagen nur vom Fahrer des Trailers abgeholt wird, ein Dritter kommt, um den Akku auszutauschen usw. mit unseren Verkaufsleuten zu vereinbaren.

Bei der Abholung von gekauften Wagen bitten wir mit eigenen Kräften klarzukommen, unter Berücksichtigung, dass der Verkaufsplatz bis 17.00 Uhr geöffnet ist und vor Ort kein Kran, kein Aufzug oder sonstige Sondertechnik zur Verfügung steht und die Verkaufsleute beschäftigt sein können und Sie auch sogar nicht beim Schieben helfen können.

An Übermittler,

Allen, die einen Wagen auf dem Verkaufsplatz bringen/übermitteln, bitten wir einen Personenausweis, bei Bedarf eine Bevollmächtigung und mit Sicherheit der (die) Fahrzeugbrief(e), Schlüsselset mit der Fernsteuerung für Alarm und Immobilaiser, auch Servicebuch ist empfohlen.

Die von einer Versicherungsgesellschaft kommenden Kunden bitten wir den Wagen entsprechend der Vollständigkeit nach dem Unfall oder nach der Kaskoversicherungsvertrag, zu übermitteln, wenn es vorher nicht anders vereinbart wurde.